Bei Neubauten ist nach Energieeinsparverordnung (EnEV) gesetzlich vorgeschrieben, die Einhaltung der U-Werte sämtlicher Bauteile der Gebäudehülle nachzuweisen. Der Grenzwert für eine Außenwand beträgt beispielsweise 0,24 W/m²K. Die Berechnung des geplanten Wandaufbaus muss nun einen Wert aufweisen, der maximal den genannten Grenzwert erreicht. So wird sichergestellt, dass nicht mehr Wärme pro Flächeneinheit verloren geht, als gesetzlich vorgeschrieben.