Staatlich geförderte Baubegleitung

Für Einzelmaßnahmen oder KfW-Effizienzhäuser

Manche Förderprogramme erfordern die Beteiligung eines Sachverständigen nach §21 der Energieeinsparverordnung (EnEV). Dieser muss beispielsweise die Förderfähigkeit der energetischen Sanierungsmaßnahme sicherstellen oder den wärmebrückenminimierten Einbau von Fenstern begutachten und bestätigen. Sinnvollerweise beginnt die Beauftragung einer Baubegleitung in der Angebotsphase. Dann können die Angebote hinsichtlich Qualität, Preis und Förderfähigkeit geprüft  und wichtige Entscheidungshilfen gegeben werden. Eine Fördermittelrecherche und Unterstützung bei der Antragserstellung ist bei der Baubegleitung mit inbegriffen. Wichtig ist die Antragsstellung für die Fördermittel vor Beginn der der ersten handwerklichen Leistung.

Besonders attraktiv für Bauherren ist die Baubegleitung auch deshalb, weil nach Beantragung im Programm 431 der KfW die Kosten dieser Dienstleistung zu 50% erstattet werden.

Mit der Baubegleitung können somit die gewünschte technische Qualität der Ausführung und des verwendeten Materials durch einen unabhängigen Sachverständigen sichergestellt UND erhebliche Fördergelder gesichert werden.